Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil des #TeamAugsburg!

Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.

Unser Stellenangebot

Beratung im KFZ-Bereich (m/w/d) in Teilzeit mit 20 Wochenstunden

Bürgeramt

Referenznummer: 33001420_1

Veröffentlichung: 06.08.2025

Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9 b TVöD, BesGr. A 9-10 BayBesO

Weitere Infos:

    Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.

    Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.

    Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.

Aufgabengebiet:

  • Beratung von Mitarbeitenden und Bürgern in nicht eindeutigen Fällen im Vollzug der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • Beratung zu Fahrzeugdokumenten
  • Erklärung von rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Unterstützung bei Sonderfällen
  • Beratung zu Gebühren und Kosten
  • Hilfestellung bei Problemen
  • Aufklärung über digitale Services

Voraussetzungen:

  • Qualifikationsprüfung für die 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen bzw. Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit der Eignung und Bereitschaft, sich dem modularen Qualifizierungsverfahren zu unterziehen oder
  • Fachprüfung II bzw. Beschäftigte (VFA-K, Fachprüfung I) mit der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren oder

Bewerbende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Fachprüfung I und der Eignung und Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren, sind mit Stellenbesetzung grundsätzlich zunächst in Entgeltgruppe 9a TVöD eingruppiert unter Gewährung einer Zulage entsprechend der Stellenbewertung ab dem Zeitpunkt der maßgebenden Beschäftigung, bei erfolgreichem Abschluss des Beschäftigtenlehrganges II erfolgt eine Höhergruppierung entsprechend der Stellenbewertung.

Wünschenswert:

  • Kenntnisse des Straßenverkehrsrechts (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, Straßenverkehrs-Gesetz)
  • Sorgfältige, selbstständige und gewissenhafte Arbeitsweise
  • Hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung für negative Entscheidungen zu übernehmen und diese auch aktiv zu vertreten
  • Teamfähigkeit
  • Effiziente Arbeitsweise

Wir bieten:

  • Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Mobile Arbeit sowie Schulungen während der Arbeitszeit
  • Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
  • Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
  • Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) sowie zusätzlich dienstfrei am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am
  • Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt

Rechtliche Informationen

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Berufs- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen.

Weitere Infos:

    Verbeamtete Bewerbende werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.

    Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.

    Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 20.08.2025 online.

Kontakt:

Frau Eichhorn, Tel.: 0821 324 - 2267 (bei Fragen zur Bewerbung)

Herr Truschies, Tel.: 0821 324 - 3500 (bei fachlichen Fragen)

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.

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