Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil unseres Teams!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 6.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.
Die Planstelle ist der Fachstelle für Schulentwicklung und Bildung innerhalb des Referats für
Bildung und Migration zugeordnet.
Kernaufgabe der Fachstelle für Schulentwicklung und Bildung ist das ganzheitliche
Bildungsmanagement mit dem Ziel, institutionsübergreifende Bildungsangebote planerisch
weiterzuentwickeln. Die Fachstelle leistet insofern eine datenbasierte und sozialplanerische
Steuerungsunterstützung der Arbeit des Referats für Bildung und Migration. Die Grundlage dafür
bildet eine entsprechende Sozial- und Bildungsberichterstattung.
Das Aufgabenprofil der gesuchten Verwaltungskraft der Fachstelle für Schulentwicklung und
Bildung umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte:
Erfolgreiche Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder Fachprüfung I bzw. Qualifikationsprüfung für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder erfolgreich abgeschlossene dreijährige kaufmännisch oder rechtlich geprägte Berufsausbildung in einem anerkannten Büroberuf
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Eine Berücksichtigung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreiter Tarifbeschäftigter gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 Buchst. a) der Entgeltordnung zum TVöD oder gem. § 29a Abs. 7 TVÜ-VKA ist bei fachlicher und persönlicher Eignung grundsätzlich möglich.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 09.07.2024 online.