Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil unseres Teams!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 6.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Die Eingruppierung ist abhängig von der Durchschnittsbelegung. Bei voller Belegung ist eine Eingruppierung bis Entgeltgruppe S 16 TVöD möglich.
Gehaltsrahmen (TVöD-VKA): ca. 49.339 - 69.868 € /Jahr (EG S 15 TVöD, brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung
Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Die Stellenbesetzung ist mit sich ergänzenden Teilzeitkräften möglich.
Der Zentralhort Ulmer Straße liegt in Kriegshaber und bietet ca. 100 Plätze für Kinder im
Grundschulalter von ca. 6-10 Jahren an.
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Die jeweilige Eingruppierung richtet sich nach der Auslastung der Einrichtung und ist jährlich auf der Grundlage der Durchschnittsbelegung der Monate Januar bis Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres neu zu prüfen. Sie kann also Schwankungen unterliegen. Die zu treffenden Änderungen erfolgen ggf. zum 01. Januar eines Jahres in der Regel rückwirkend.
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 17.10.2024 online.