Duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d)


Zum 01. Oktober 2025 beabsichtigen wir

16 Nachwuchskräfte

für die dritte Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn „Verwaltung und Finanzen“ einzustellen.

Die Anwärterinnen/Anwärter absolvieren ein dreijähriges duales Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD), das bei erfolgreicher Beendigung mit dem akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH) abschließt. Der fachtheoretische Studienanteil von 21 Monaten an der HföD wird durch 15 Monate praktische Ausbildung in den Ämtern der Stadt Augsburg ergänzt. Während des dualen Studiums werden Anwärterbezüge (voraussichtlich 1.413,85 € brutto) bezahlt. Die Laufbahn der dritten Qualifikationsebene beginnt mit der Amtsbezeichnung „Verwaltungsinspektorin“ / „Verwaltungsinspektor“. Im Rahmen der gegebenen Beförderungsmöglichkeiten kann das Amt einer „Verwaltungsrätin“ / eines „Verwaltungsrates“ erreicht werden. Eine spätere Qualifizierung für die vierte Qualifikationsebene ist bei entsprechender Eignung ebenfalls möglich.

Wir bieten eine interessante Ausbildung, in der gründliche Kenntnisse über die vielseitigen Aufgaben einer Großstadtverwaltung vermittelt werden.

Die Einstellung setzt die Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens haben die Bewerber / Bewerberinnen eine Auswahlprüfung abzulegen, die von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses voraussichtlich am 07. Oktober 2024 durchgeführt wird. Der endgültige Termin der Auswahlprüfung und der Prüfungsort werden den Bewerbern in einem Zulassungsbescheid des Landespersonalausschusses etwa 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben. Ein Anspruch auf Einstellung wird durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren nicht begründet

Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen/Bewerber zugelassen, die

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
  • die in Bayern anerkannte unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen oder Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung nachweisen können oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben werden und
  • zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wir bitten, Bewerbung und Anmeldung zum Auswahlverfahren über den Online-Antrag. auf der Internetseite des Landespersonalausschusses bis 10.07.2024 vorzunehmen. Im Online-Antrag sind als Ausbildungsrichtung "Diplom-Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung (m/w/d)" und die Bezeichnung Stadt Augsburg auszuwählen.

Eine gesonderte Bewerbung bei der Stadt Augsburg ist dann nicht erforderlich, jedoch bitten wir um Beachtung der Hinweise des Landespersonalausschusses bezüglich erforderliche Unterlagen.

Bewerber und Bewerberinnen, die am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses zur 3. Qualifikationsebene für die Einstellungsjahre 2022 bis 2024 teilgenommen haben, können sich mit diesen Prüfungszeugnissen und den üblichen Bewerbungsunterlagen bis 31.10.2024 direkt bei der Stadt Augsburg für den Einstellungszeitpunkt 01.10.2025 online durch Anklicken des folgenden grünen Buttons bewerben. Eine Teilnahme am aktuellen Auswahlverfahren ist nicht erforderlich, allerdings zur Notenverbesserung natürlich zulässig.

Kontakt:
Frau Groß, Tel.: 0821 324-2236
Herr Spanner, Tel.: 0821 324-2347

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