Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil unseres Teams!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 6.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Stellenbewertung: A 15 BayBesO bzw. EG 15 TVöD
Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine attraktive und leistungsgerechte Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.
Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Die Stellenbesetzung ist in Teilzeit oder Vollzeit möglich.
Der Betriebsärztliche Dienst der Stadt Augsburg ist für die arbeitsmedizinische Betreuung der insgesamt ca. 6500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Augsburg zuständig.
Die Aufgaben umfassen die betriebsärztliche Betreuung gemäß dem gesamten Aufgabenkatalog des § 3 Arbeitssicherheitsgesetz mit folgenden Tätigkeitsmerkmalen:
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist bei einer Stellenbesetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Aufgrund des aktuellen Infektionsschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) ist ab 15.03.2022 ein Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) bzw. ein Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) erforderlich.
Da die Stelle dem Funktionsvorbehalt unterliegt, erfolgt die Besetzung bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorrangig im Beamtenverhältnis.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 05.06.2022 online.