Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil des #TeamAugsburg!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Referenznummer: 37099996_9
Veröffentlichung: 01.05.2025
Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Theoretische und praktische Vorbereitung auf den feuerwehrtechnischen Dienst in der 2. Qualifikationsebene.
Der Vorbereitungsdienst für den Einstieg in den feuerwehrtechnischen Dienst der 2. Qualifikationsebene dauert 12 Monate und besteht aus
Die Einstellung als Brandmeisteranwärterin bzw. Brandmeisteranwärter m/w/d) bei der Stadt Augsburg im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt nach erfolgreichem Auswahlverfahren (Einstellungsprüfung, Vorstellungsgespräch, ärztliche Einstellungsuntersuchung) voraussichtlich zum 01.03.2026. Das Bestehen des Auswahlverfahrens begründet keinen Anspruch auf eine Einstellung.
Nähere Informationen zu den Anforderungen bei der Einstellungsprüfung finden Sie auf der Homepage der Stadt Augsburg unter www.augsburg.de > Bürgerservice und Rathaus > Berufsfeuerwehr > Karriere.
Die Einstellungsprüfung (Sport- und Wissenstest) findet voraussichtlich im September 2025 statt. Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden hierzu rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, eingeladen.
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie
sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und
qualifizierten Arbeitszeugnissen.
Verbeamtete Bewerbende werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist bei einer Stellenbesetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern bzw. Masernimmunität/Kontraindikation erforderlich.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 30.06.2025 online.
Frau Walter , Tel.: 0821 324 - 2493 (bei Fragen zur Bewerbung)
Frau Deil, Tel.: 0821 324 - 37001 (bei fachlichen Fragen)
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.