Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil unseres Teams!
Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 6.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.
Unser Stellenangebot
Im Beamtenverhältnis erfolgt eine Besoldung nach der BayBesO vorbehaltlich der Erfüllung der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Theoretische und praktische Vorbereitung auf den feuerwehrtechnischen Dienst in der 2.
Qualifikationsebene.
Der Vorbereitungsdienst für den Einstieg in den feuerwehrtechnischen Dienst der 2.
Qualifikationsebene dauert 12 Monate und besteht aus
1. einem Grundausbildungslehrgang von mindestens 900 Ausbildungsstunden zu je 45 Minuten,
der die notwendigen Grundlagen für die Arbeit als Truppmann und Truppführer vermittelt,
2. der Ausbildung zum Rettungssanitäter oder zur Rettungssanitäterin (m/w/d) und
3. weiteren berufspraktischen Ausbildungsabschnitten.
Die Einstellung als Brandmeisteranwärter/in (m/w/d) bei der Stadt Augsburg im
Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt nach erfolgreichem Auswahlverfahren
(Einstellungsprüfung, Vorstellungsgespräch, ärztliche Einstellungsuntersuchung) voraussichtlich
zum 01.03.2023. Das Bestehen des Auswahlverfahrens begründet keinen Anspruch auf eine Einstellung.
Nähere Informationen zu den Anforderungen bei der Einstellungsprüfung finden Sie auf der
Homepage der Stadt Augsburg unter
www.augsburg.de > Bürgerservice und Rathaus > Berufsfeuerwehr > Karriere.
Die Einstellungsprüfung (Sport- und Wissenstest) findet voraussichtlich im Oktober 2022 statt.
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden hierzu rechtzeitig, spätestens 14 Tage vorher, eingeladen.
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die letzte Ernennungsurkunde und die letzte Beurteilung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzen; wir können Sie daher im weiteren Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn sie uns Nachweise hierüber vorlegen.
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.
Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.
Da Frauen in dem Bereich, in dem die Stelle zu besetzen ist, in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, sind Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 30.06.2022 online.