Arbeiten bei der Stadt - werden Sie Teil des #TeamAugsburg!

Wir sichern nachhaltig die ökologische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Zukunftsfähigkeit der Stadt Augsburg. Täglich engagieren sich mehr als 7.500 Beschäftigte in verschiedensten Bereichen für unsere über 300.000 Bürgerinnen und Bürger.

Unser Stellenangebot

Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) im Fachbereich Jugendhilfe im Strafverfahren befristet als Krankheitsvertretung in Teilzeit mit 30 Wochenstunden

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Referenznummer: 51001355_2

Veröffentlichung: 31.01.2025

Stellenbewertung:  Entgeltgruppe S 12 TVöD

Gehaltsrahmen (TVöD-VKA):

ca. 47.599 - 65.439 € /Jahr (brutto, Vollzeit) u.a. abhängig von Berufserfahrung, ggf. zzgl. möglicher Zulagen/Zuschläge

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      Im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt eine Vergütung nach TVöD-VKA vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Eingruppierungsvoraussetzungen.

Aufgabengebiet: 
  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz § 52 SGB VIII
  • Beratung und Begleitung des straffällig gewordenen jungen Menschen und entsprechende Dokumentation des Prozesses
  • Initiierung und Steuerung von präventiven Angeboten
  • Kooperation mit Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Gericht sowie speziellen Angeboten wie z.B. der Jugendberufsagentur
  • Präventionsarbeit an Schulen, Jugendzentren, etc.
  • Vermittlung, Einleitung und Steuerung von Hilfen (§§ 10, 12, 15 JGG und §§ 46 sowie 98 OWiG)
  • Arrest- und Haftbegleitung

Voraussetzungen: 
  • Abgeschlossenes Studium als Dipl.-Sozialarbeiterin/Dipl.-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d) oder Dipl.-Sozialpädagogin/Dipl.-Sozialpädagoge (FH) (m/w/d) oder Bachelor of Arts (B.A) der Sozialen Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung bzw.
  • Abgeschlossenes Studium im Bereich Pädagogik oder Erziehungswissenschaften mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen

Flexibilität im Hinblick auf die Einbringung der Arbeitszeit auch am Nachmittag ist beispielsweise aufgrund vorgegebener, nicht verschiebbarer Gerichtstermine zwingend erforderlich.

Wünschenswert: 
  • Vertiefte Kenntnisse der relevanten Sozial- und Spezialgesetzgebung (insb. SGB I, VIII und X), JGG, StGB, StPO und BGB
  • Kenntnisse über Theorien und Erklärungsmodelle aus Sozialwissenschaft, Kriminologie, Soziologie und Psychologie zur Entstehung kriminellen Verhaltens und gefährdender Lebenslagen
  • Beherrschung verschiedener Deeskalationsmethoden bzw. Konfliktlösungsstrategien
  • Empathie, Kommunikationsstärke und Durchsetzungsvermögen
  • Bereitschaft zu hohem Engagement, Teamfähigkeit und Flexibilität

Wir bieten: 
  • Für Tarifbeschäftigte: Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage in Höhe von monatlich 180 € (bei Vollzeit)
  • Für Tarifbeschäftigte: Zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr (bei Verteilung der Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche)
  • Förderung der Vereinbarkeit von Karriere und Familie wo möglich durch Flexible Arbeitszeiten, Home-Office, Schulungen während der Arbeitszeit und Teilzeit
  • Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
  • Vergünstigte Abonnements im AVV-Verbundraum/beim Deutschland-Ticket mit Fahrtkostenzuschuss
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr (bei 5-Tage-Woche) sowie dienstfrei am 8. August, 24. und 31. Dezember und verkürzte Arbeitszeiten am Faschingsdienstag (nur bei Stellen ohne Schicht- und Wochenendarbeit)
  • Eine sinnerfüllte und wertgeschätzte Arbeit in einem unterstützenden Umfeld, das Ihre Leistungen anerkennt und würdigt
  • Möglichkeit von Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung
  • ggf. Unterstützung bei der Wohnungssuche

Rechtliche Informationen

Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Beruf- bzw. Studienabschlüssen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. 

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      Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können. Die hierfür zuständige Stelle können Sie über das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de finden.

      Die Stadt Augsburg hat sich verpflichtet, ihre Aufgaben aus dem SGB IX und dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz bei Stellenbesetzungen in besonderem Maße zu erfüllen.

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 20.02.2025 online.

Kontakt:

Frau Heinrichs, Tel.: 0821 324-2303 (bei Fragen zur Bewerbung)
Frau Billian, Tel.: 0821 324-2985 (bei fachlichen Fragen)

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die eingegangenen Online-Bewerbungen zeitnah gelöscht.


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